WICHTIGER HINWEIS: Wenn Sie den Browser "Firefox" benutzen, laden Sie bitte diese Seite neu, sodass Sie die aktuellsten PDFs erhalten!

Anmeldungen f¨¹r die Pr¨¹fungen im WiSe 24/25:

  • Regul?r vom 07.11. bis einschl. 18.11.2024 ¨¹ber LSF.
  • Nachmeldungen (kostenpflichtig:) 19.11.-19.12.2024 in Raum 1/122.1? Hierf¨¹r f?llt eine Geb¨¹hr von 24 € an die vorab auf den µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenausweis aufzuladen ist!


In Moodle haben wir f¨¹r Sie unter "Formulare f¨¹rµÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde" alles Wichtiges zur Pr¨¹fungsanmeldung kompakt zusammengestellt.

FAQs zu den Pr¨¹fungen

Allgemeines

In der Studien- und Pr¨¹fungsordnung sind die Regeln rund um Studium und Pr¨¹fung festgelegt. In Teil A ist alles Grunds?tzliche f¨¹r alle Studieng?nge geregelt. In Teil B sind das Curriculum, also die Abfolge der Lehrveranstaltungen und Pr¨¹fungen und besondere Vorschriften des Studiengangs enthalten.

Die Studien- und Pr¨¹fungsordnungen (SPO) sind gegliedert in den Allgemeinen Teil A (µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø), den Allgemeinen Teil A (µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø) und den Besonderen Teil B (jeder Studiengang hat einen eigenen Teil B). Es gilt generell die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns g¨¹ltige Studien- und Pr¨¹fungsordnung des Studiengangs. Sollte w?hrend Ihres Studiums eine neue oder ge?nderte Pr¨¹fungsordnung in Kraft treten, kommt es auf die jeweilige ?bergangsregelung an, nach welcher Pr¨¹fungsordnung Sie weiterµÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø.?

Lehrveranstaltungen werden thematisch aufeinander abgestimmt und als Einheit, also als Modul, abgepr¨¹ft. Im fachspezifischen Teil B der Studien- und Pr¨¹fungsordnung sind die Module des Studiengangs abgebildet. Dabei ist auch festgelegt, wie viele SWS und CP ein Modul hat.

  • SWS = Semesterwochenstunde: 1 SWS sind 45 Minuten pro Woche.
  • CP = Credit Point: 1 CP sind durchschnittlich 30 Stunden Arbeitsaufwand (Vorlesung, lernen, recherchieren, etc.)

In Teil B ist aufgelistet, welche Module mit welchen Pr¨¹fungen (PL) abschlie?en und ob Pr¨¹fungsvorleistungen (PVL) bzw. Leistungsnachweis (LN) erforderlich sind. PL sind benotet, PVL und LN unbenotet.

Jede PL muss bestanden sein (mindestens 4,0). Jede PL hat 2 Versuche, ein 3. Versuch ist nur auf Antrag und nach Genehmigung durch den Pr¨¹fungsausschuss m?glich.

PVL und LN k?nnen mehrmals wiederholt werden.

Sie k?nnen Ihren Antrag auf Anerkennung von Leistungs- und Pr¨¹fungsnachweisen einer anderen Hochschule beim Pr¨¹fungsamt einreichen. Details und Fristen erhalten Sie hier.

Die Bekanntgabe der?Pr¨¹fungstermine?erfolgt ca. 3-4 Wochen vor Beginn des Pr¨¹fungszeitraumes auf dieser Seite. Sie k?nnen auf den Pr¨¹fungslisten anhand Ihrer Matrikelnummer sehen, wann und wo die Pr¨¹fungen stattfinden.

Wichtig: Sollten Sie Ihre Matrikelnummer auf den Listen nicht wiederfinden, melden Sie sich bitte direkt mit dem Online-Ausdruck Ihrer angemeldeten Pr¨¹fungen beim Pr¨¹fungsamt.

Bitte denken Sie daran:

  • Nehmen Sie immer Ihren µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenausweis mit, um sich bei den Pr¨¹fungen ausweisen zu k?nnen.
  • Die Pr¨¹fungen beginnen p¨¹nktlich zu den genannten Zeiten ¨C kommen Sie rechtzeitig.
  • Mobiltelefone/Smartphones/Tablets sind nicht erlaubt ¨C auch nicht als Uhr.
  • Armbanduhren/Smartwatches/sonstige mobile Ger?te sind nicht erlaubt.

Wenn Sie auf Grund einer akuten oder auch st?ndigen Behinderung die Pr¨¹fungsleistungen nicht in der vorgesehenen Form ablegen k?nnen, kann Ihnen auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Bitte stellen Sie vor Beginn des Pr¨¹fungszeitraumes einen formlosen Antrag beim Pr¨¹fungsamt und f¨¹gen Sie ein ?rztliches Attest bei. Es besteht die M?glichkeit, die Pr¨¹fungsleistungen in einer verl?ngerten Bearbeitungszeit oder eine gleichwertige Pr¨¹fungsleistung in einer anderen Form zu erbringen.

Die Ergebnisse der Pr¨¹fungen werden von den Modulverantwortlichen an das Pr¨¹fungsamt ¨¹bermittelt. Bitte beachten Sie, dass es hierf¨¹r Fristen gibt. Es kann sein, dass die Ergebnisse noch nicht an das Pr¨¹fungsamt weitergeleitet wurden. Falls die Frist vorbei ist, k?nnen Sie sich an den Modulverantwortlichen wenden. Wurde dem Pr¨¹fungsamt das Ergebnis falsch ¨¹bermittelt, ben?tigen wir eine schriftliche Notenmeldung/-?nderung des Modulverantwortlichen.

Nach der g¨¹ltigen SPO haben Sie zwei Versuche in jedem Modul.

Nein. Eine bestandene Pr¨¹fung kann nicht wiederholt werden.

Nein, das Ablegen einer Pr¨¹fungsleistung w?hrend einer Beurlaubung ist nicht m?glich.
Ausnahme:?W?hrend einer Beurlaubung aufgrund von Elternzeit oder Pflegezeit d¨¹rfen Pr¨¹fungsleistungen erbracht werden. Bitte kommen Sie f¨¹r eine Anmeldung zu Pr¨¹fungen im Pr¨¹fungsamt vorbei, da diese nicht online angemeldet werden k?nnen.

Weitere Infos zum Urlaubssemester finden Sie hier.

?

Drittversuche k?nnen nur ¨¹ber das Pr¨¹fungsamt angemeldet werden. Bitte kommen Sie dazu innerhalb der Anmeldephase ins Pr¨¹fungsamt. Die ?ffnungszeiten finden Sie?hier.?Ausnahme:?Genehmigte H?rteantr?ge werden automatisch angemeldet.

Anmeldungen und gegebenenfalls Verl?ngerungen der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøarbeit oder µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøthesis erfolgen direkt bei Ihrem Studiengang.

Die Angabe der Regelstudienzeit findet man in Teil B. Die Regelstudienzeit der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studieng?nge betr?gt 6 oder 7 Semester.

Die H?chststudiendauer ist einfach zu berechnen: Regelstudienzeit + 3 Semester.

Nach 2 Semestern m¨¹ssen Leistungen im Umfang von 30 CP vorliegen. Ist dies nicht der Fall, erlischt der Pr¨¹fungsanspruch. Die Hochschule exmatrikuliert ?von Amts wegen¡° ¨C also per Zwang. Au?erdem kann die oder der Betroffene den vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule f¨¹r angewandte Wissenschaften (HAW) nicht mehr µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø.

Ausnahme: R¨¹cktritt aufgrund Krankheit oder Teilnahme am Semester 1 Plus bzw. am Studienprogramm Mathe?. In den letzten beiden F?llen hat man 3 Semester Zeit, um die 30 CP zu erarbeiten.

Die Module des Grundstudiums (1. und 2. Semester) und damit die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Vorpr¨¹fung muss nach 4 Semestern erfolgreich abgeschlossen sein. Ausnahme: R¨¹cktritt aufgrund Krankheit oder Teilnahme am Semester 1 Plus bzw. am Studienprogramm Mathe?. In den letzten beiden F?llen hat man 5 Semester Zeit.

Bis zur H?chststudiendauer sind alle Module erfolgreich abzuleisten. Ist dies nicht der Fall, erlischt der Pr¨¹fungsanspruch. Die Hochschule exmatrikuliert ?von Amts wegen¡° ¨C also per Zwang. Au?erdem kann der Betroffene den vergleichbaren Studiengang an einer HAW nicht mehr µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø.

  • Rettungsanker: Fehlen am Ende neben der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Arbeit Leistungen im Umfang von nicht mehr als 5 CP kann man auf Antrag ein weiteres Semester erhalten.
  • Bei Teilnehmern des Semester 1 Plus oder des Studienprogramm Mathe? verl?ngert sich die H?chststudienzeit um 1 Semester.

An- und Abmeldungen von Pr¨¹fungen

1. Sie loggen sich unter LSF ein und klicken auf "Pr¨¹fungsverwaltung".
2. W?hlen Sie die gew¨¹nschten Pr¨¹fungen (PL), Pr¨¹fungsvorleistungen (PVL) oder Leistungsnachweis (LN) aus.
3. Best?tigen Sie die Pr¨¹fungsanmeldung und drucken Sie sich die ?bersicht ¨¹ber die angemeldeten Pr¨¹fungen unbedingt aus, bzw. speichern die ?bersicht als PDF ab. Dies dient sp?ter als Nachweis f¨¹r die angemeldeten Pr¨¹fungen.

Tipp: Durch Auswahl der entsprechenden Pr¨¹fung kann mit einem Klick die Anmeldung zur Pr¨¹fung erfolgen. Bei einem weiteren Klick auf die gleiche Pr¨¹fung melden Sie sich von dieser gleich wieder ab. Angemeldete Pr¨¹fungen sind durch das Symbol AN gekennzeichnet.

Wichtig: Nur angemeldete Pr¨¹fungen k?nnen abgelegt werden!

Nein. Sie k?nnen sich nur innerhalb der festgelegten Fristen des Semesters zu den Pr¨¹fungen anmelden. Unter Veranstaltungen finden Sie den Zeitraum f¨¹r die Anmeldung zu Pr¨¹fungen.

Wichtig: Nur angemeldete Pr¨¹fungen k?nnen abgelegt werden!

Gegen eine Geb¨¹hr von 24 € k?nnen Sie sich beim Pr¨¹fungsamt schriftlich zu den Pr¨¹fungen nachmelden. Dieser Zeitraum endet ca. 4 Wochen vor den Schriftlichen Pr¨¹fungen. Mehr dazu unter?Veranstaltungen.

Wichtig: Nur angemeldete Pr¨¹fungen k?nnen abgelegt werden!

Nein. Sie k?nnen sich ausschlie?lich innerhalb der Anmeldephase von den Pr¨¹fungen abmelden. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter?Veranstaltungen.

Wie kann ich mich abmelden?

W?hrend der Anmeldephase melden Sie sich in LSF eigenst?ndig von den Pr¨¹fungen ab. Nach der Anmeldephase m¨¹ssen Sie sich das Formular (siehe moodle/ Studienorganisation) ausdrucken, ausf¨¹llen und im Pr¨¹fungsamt bis zum sp?testens genannten Zeitpunkt abgeben.

Wichtig: Nach Ablauf der Abmeldefrist ist die Pr¨¹fung verpflichtend! Erscheint man unentschuldigt nicht zur Pr¨¹fung, wird im Notenspiegel die Note 5,0 U (d.h. 5,0/unentschuldig) eingetragen.

Melden Sie sich direkt beim Informationszentrum. K¨¹mmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Zugangsdaten.

Wenn Pr¨¹fungsleistungen (PL), Pr¨¹fungsvorleistungen (PVL), Leistungsnachweise (LN), die Sie anmelden m?chten, nicht zur Auswahl stehen, wenden Sie sich bitte an das?Pr¨¹fungs- und Praktikantenamt.

R¨¹cktritt von Pr¨¹fungen

Sie k?nnen sich w?hrend des Anmeldezeitraums problemlos von Pr¨¹fungen abmelden, indem Sie diese Pr¨¹fung ein weiteres Mal anklicken. Dies ist ¨¹ber die Online-Funktionen m?glich.

Ein R¨¹cktritt von Pr¨¹fungen innerhalb dieses Zeitraums (siehe Hochschultermine) ist mit Abgabe des Antrags ?Antrag auf Anerkennung eines R¨¹cktritts von einer Pr¨¹fung aufgrund von Krankheit au?erhalb der Pr¨¹fungswochen ¡° im Pr¨¹fungsamt m?glich. Diesen Antrag finden Sie unter Moodle im Kurs Studienorganisation.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Bitte geben Sie den ausgef¨¹llten Antrag und den Nachweis der Pr¨¹fungsunf?higkeit im Studiengang ab. Dort wird dieser bearbeitet und entschieden ob die von Ihnen geltend gemachten triftigen Gr¨¹nde ausreichend sind. Sie bekommen vom Studiengang die R¨¹ckmeldung wie entschieden worden ist.
  2. Der Studiengang gibt eine Meldung an das Pr¨¹fungs- und Praktikantenamt weiter. Erst dann wird ein entsprechender Vermerk ins System eingegeben.

Sofern Sie w?hrend des Pr¨¹fungszeitraums an einer oder mehreren Pr¨¹fungen nicht teilnehmen k?nnen, m¨¹ssen Sie einen Antrag auf Anerkennung eines R¨¹cktritts von einer Pr¨¹fung stellen ¨C siehe?Moodle im Kurs Studienorganisation. Diesem Antrag kann nur bei nachgewiesenen triftigen Gr¨¹nden, z.B. Krankheit, Todesfall eines Familienangeh?rigen, Unfall etc., entsprochen werden. Reichen Sie den Antrag mit entsprechenden Nachweisen oder Attesten, die die medizinische Befundsache beinhalten, schnellstm?glich beim Pr¨¹fungsamt der HFT Stuttgart ein.

Diese Anforderungen begr¨¹nden sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit. Das bedeutet, dass f¨¹r vergleichbare Pr¨¹flingen m?glichst gleichm??ige Pr¨¹fungsvoraussetzungen zu schaffen und damit gleichm??ige Erfolgsaussichten einzur?umen sind. Ein Pr¨¹fling soll gegen¨¹ber anderen Pr¨¹flingen keine Vorteile durch eine sp?ter stattfindende Pr¨¹fung haben, wenn ihm diese nicht zusteht.

Wichtig: ein R¨¹cktritt von Pr¨¹fungsleistungen muss der Hochschule schriftlich angezeigt und zweifelsfrei erkl?rt werden.

Begr¨¹ndet wird ein Antrag bei Krankheit mit der Vorlage einer ?rztlichen Bescheinigung, in der die Pr¨¹fungsunf?higkeit festgestellt wurde. Aus dieser Bescheinigung m¨¹ssen die medizinischen Befundtatsachen hervorgehen (keine Diagnose!), die f¨¹r die Beurteilung der Pr¨¹fungsunf?higkeit erheblich sind. Der Zeitraum der Erkrankung sowie das Datum der ?rztlichen Untersuchung m¨¹ssen ersichtlich werden. Das Vorlegen einer Schul- oder Arbeits-unf?higkeitsbescheinigung ist f¨¹r eine Anerkennung nicht ausreichend. In Zweifelsf?llen kann die Hochschule die Vorlage eines Attestes einer oder eines von der Hochschule benannten ?rztin bzw. Arztes verlangen.

Die Entscheidung, ob ein Pr¨¹fling krankheitsbedingt pr¨¹fungsunf?hig ist, ist nicht Aufgabe der ?rztin bzw. des Arztes. Die ?rztliche Beteiligung beschr?nkt sich nach st?ndiger Rechtsprechung im Wesentlichen darauf, krankhafte Beeintr?chtigungen zu beschreiben und darzulegen, welche Auswirkungen sie auf das Leistungsverm?gen des Pr¨¹flings in der konkret abzulegenden Pr¨¹fung haben. Das Pr¨¹fungsamt bzw. der Pr¨¹fungsausschuss entscheidet dar¨¹ber, ob die nachgewiesenen Gr¨¹nde es rechtfertigen, dass der Pr¨¹fling aus Gr¨¹nden, die er nicht zu vertreten hat, von der Pr¨¹fungsteilnahme entbunden wird.

Der f¨¹r den R¨¹cktritt geltend gemachte Grund muss unverz¨¹glich, d.h. ?ohne schuldhaftes Z?gern¡°, schriftlich beim Pr¨¹fungsamt der HFT Stuttgart angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Akzeptiert wird ihr Attest nur innerhalb einer Woche ab Pr¨¹fungsdatum. Bei mehreren Pr¨¹fungen gilt das Datum der Pr¨¹fungsleistung, die als erstes erbracht werden musste.

F¨¹r die Abmeldung muss ein ?triftiger Grund¡° vorliegen. Dazu z?hlen z. B. Krankheit, h?usliche Pflege eines nahen Angeh?rigen (z.B. Kind) am Pr¨¹fungstag, Unfall, Tod eines nahen Angeh?rigen im Pr¨¹fungszeitraum, kurzfristiger Klinikaufenthalt.

Die Hochschule ben?tigt dazu immer Nachweise wie z. B.

  • ein ?rztliches Attest (siehe auch Formular auf der Website),
  • Bescheinigung eines Arztes der die Pflegebed¨¹rftigkeit am Pr¨¹fungstag bescheinigt,
  • Bescheinigung z. B. der DB, Polizei, Feuerwehr,
  • Bescheinigung der Meldebeh?rde oder Kopie der Sterbeurkunde,
  • Bescheinigung ¨¹ber die Dauer des Klinikaufenthaltes.

Pr¨¹fungseinsicht

Nach Abschluss des Pr¨¹fungsverfahrens k?nnen die geschriebenen Pr¨¹fungen zu einem festgelegten Termin eingesehen werden.

Die Pr¨¹fungseinsicht muss ¨¹ber Moodle beantragt werden. Sie werden rechtzeitig vom Pr¨¹fungsamt per E-Mail dar¨¹ber informiert, ab wann die Antr?ge gestellt werden k?nnen und zu welchem genauen Termin und in welchen R?umen die Pr¨¹fungseinsicht stattfindet. Siehe auch? Veranstaltungen.? Bitte halten Sie bei der Einsicht Ihren µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenausweis bereit.

Wenn Sie Unklarheiten feststellen, k?nnen Sie sich entsprechende Notizen machen und in einem weiteren Termin mit dem zust?ndigen Lehrenden ein Gespr?ch vereinbaren.

Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Pr¨¹fungseinsicht im Praxis-, Auslands- oder Urlaubssemester befinden, kann ein gesonderter Termin vereinbart werden bzw. k?nnen Sie die Pr¨¹fungseinsicht im kommenden Semester beantragen und wahrnehmen.

Studienarbeiten, Referate, Hausarbeiten, Projektarbeiten u. a. k?nnen bei dem jeweiligen Lehrenden bzw. den Assistenten des Studiengangs eingesehen werden. Bitte erkundigen Sie sich dort, wie das Verfahren in Ihrem Studiengang abl?uft.

Wiederholung von Pr¨¹fungen

  • Sofern eine Pr¨¹fung erstmalig nicht bestanden wurde, kann das Studium fortgesetzt werden. Die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde bzw. der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde muss sich zur Wiederholung im folgenden Semester anmelden.

Sofern eine Pr¨¹fung das zweite Mal nicht bestanden wurde, besteht die M?glichkeit, die Pr¨¹fung auf Antrag ein drittes und damit letztes Mal zu schreiben.

So ist der Ablauf:

  • Die bzw. der Pr¨¹fungsausschussvorsitzende des Studienganges stellt fest, dass eine Exmatrikulation wegen einer zweimal nicht bestandenen Pr¨¹fungsleistung bevorsteht. Die Sitzungstermine finden Sie in der Rubrik? Veranstaltungen.
  • Die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden werden nach der Sitzung mit einem Schreiben dar¨¹ber informiert.?Wichtig: Der Antrag f¨¹r einen Drittversuch kann erst nach Erhalt dieses Schreibens gestellt werden! Antr?ge die vorher eingehen, k?nnen nicht schneller bearbeitet werden.
  • Das Schreiben enth?lt alle Informationen zur Antragsstellung f¨¹r einen weiteren Versuch.
  • Nach Erhalt des Schreibens k?nnen µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde einen formlosen Antrag mit einem Konzept zum k¨¹nftigen Studienverlauf. Dieses soll die zeitliche Abfolge der Ablegung der offenen Pr¨¹fungen aufzeigen sowie konkrete Schritte zur Schlie?ung der Kenntnisl¨¹cken und die pers?nliche Motivation f¨¹r das weitere Studium enthalten.
  • Der Antrag muss zu dem im Schreiben genannten Termin (ca. 3 Wochen nach Notenabgabe) beim Pr¨¹fungsamt eingereicht werden.

Die Entscheidungen werden im Wintersemester Ende September und im Sommersemester Mitte bis Ende M?rz getroffen. ?ber die Entscheidung wird auf dem Postweg informiert.

  • Die Entscheidung trifft der Pr¨¹fungsausschuss des jeweiligen Studienganges auf Grundlage der Antragsunterlagen und den bisherigen Studienleistungen.
  • In Einzelf?llen erhalten die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden zus?tzlich die M?glichkeit, den Antrag in einem pers?nlichen Gespr?ch darzulegen. In diesem Fall verschickt der Pr¨¹fungsausschuss eine Einladung zum Gespr?ch.
  • Das Ergebnis der Entscheidung wird den µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden schriftlich mitgeteilt.

Wenn kein Antrag gestellt wurde, werden die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden zum Ende des Semesters von Amts wegen exmatrikuliert.

Da das zweimalige Nichtbestehen eines Wahl(pflicht)faches nicht zu einem Ausschluss vom Studium f¨¹hrt, wird dar¨¹ber kein Bescheid seitens der Hochschule erstellt. Sie k?nnen dies also nur eigenst?ndig im LSF einsehen. Sie haben nun zwei M?glichkeiten:

  1. Sie k?nnen in dem Wahl(pflicht)fach einen dritten Versuch beantragen.?Daf¨¹r m¨¹ssen Sie einen freiwilligen H?rteantrag stellen. Dieser wird nach den gleichen Kriterien erstellt, wie der f¨¹r ein Pflichtmodul (s. o.). Nach positiver Entscheidung des Pr¨¹fungsausschusses, werden Sie im n?chsten Semester f¨¹r dieses Modul seitens des Pr¨¹fungsamts f¨¹r die Wiederholung des Moduls angemeldet.?Eine wichtige Information hierf¨¹r: Wenn Sie diesen Drittversuch nicht bestehen, verlieren Sie Ihren Pr¨¹fungsanspruch f¨¹r dieses Modul und somit die Zulassung zu Ihrem Studiengang.
  2. Sie k?nnen das Wahl(pflicht)fach wechseln. Sie haben damit die M?glichkeit sich im n?chsten Semester ein anderes, zur Auswahl stehendes, Wahl(pflicht)fach auszusuchen und dieses im Erstversuch zur Pr¨¹fung anzutreten. Die Wahl eines neues Wahl(pflicht)faches ist auch n?tig, wenn der Pr¨¹fungsausschuss Ihren freiwilligen H?rteantrag nicht genehmigt.

Kontakt

Silke Fritz silke.fritz@hft-stuttgart.de +49 711 8926 2669