Unter R¨¹ckmeldung versteht man die Zahlung des Semesterbeitrags.?Nur mit der Zahlung des Semesterbeitrags sichert man sich das Recht zum Weiterstudium. µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde, die das Studium im kommenden Semester fortsetzen m?chten, melden sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist durch Zahlung des Semesterbeitrages zur¨¹ck.
Gezahlt werden muss immer Anfang Januar bzw. Juli. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerksbeitrag, dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Beitrag zur verfassten µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenschaft. Dieser Beitrag ist f¨¹r jedes Semester, in dem Sie an der Hochschule immatrikuliert sind, zu bezahlen, also auch w?hrend eines Urlaubs-, Ausland- oder Praxissemesters.
Wer unter die Studiengeb¨¹hrenpflicht f¨¹r Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde oder Zweitstudiengeb¨¹hren f?llt, muss diesen Betrag im gleichen Zeitraum zusammen mit dem Semesterbeitrag bezahlen. Alle im weiteren Text beschriebenen Abl?ufe gelten f¨¹r Sie ebenfalls.
WICHTIG: µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde, die sich nicht durch Zahlung des Semesterbeitrages und der eventuell zu zahlenden Studiengeb¨¹hren zur¨¹ckmelden, werden exmatrikuliert.
Die R¨¹ckmeldung und Bezahlung erfolgt nicht mehr in LSF, sondern seit Wintersemester 2023/24 per Bank¨¹berweisung.
Die HFT Stuttgart f¨¹hrt sukzessive ein neues Campusmanagement-System ein. Das ?µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenmanagement" (STU) ist nach der Einf¨¹hrung des Bewerbungsportals nun der zweite Schritt im Rahmen der Umstellung. Hier werden die kompletten studentischen Daten unserer Hochschule abgebildet, verwaltet, dargestellt und archiviert. Dadurch ergeben sich u.a. Neuerungen im Ablauf ab der R¨¹ckmeldung f¨¹r das Wintersemester 2023/24.
Zum Einloggen in unser neues Campus-Portal (https://campus.hft-stuttgart.de) ben?tigen Sie Ihre E-Mail-Zugangskennung und das E-Mail-Passwort.
F¨¹r Fragen zum Login wenden Sie sich bitte an die?Info und Support Theke?des Informationszentrums.
Der Semesterbeitrag wird ab Wintersemester 2023/24 per ?berweisung gezahlt. In unserem neuen Campus-Portal (µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenmanagement) unter Zahlungen finden Sie Ihre individuelle Geb¨¹hrenh?he und die Bankdaten zur ?berweisung.
Bitte geben Sie unbedingt im Verwendungszeck unser Kassenzeichen sowie Ihre Matrikelnummer an, so dass eine schnelle und reibungslose Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann.
Als internationaler µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøder sind Sie geb¨¹hrenpflichtig und zahlen zus?tzlich zum Semesterbeitrag 1500 Euro Studiengeb¨¹hren in jedem Semester. Wenn Sie nun aufgrund eines Ausnahmetatbestandes von der Zahlung ausgenommen sind und trotzdem die internationalen Studiengeb¨¹hr angezeigt wird, dann fehlt uns ein aktueller, aktualisierter Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung (oder sonstige Bescheinigungen), die die Verl?ngerung Ihrer Ausnahme best?tigt. Bitte wenden Sie sich an die zust?ndige Kontaktperson und senden Ihren Aufenthaltstitel/ Bescheinigung per E-Mail zu.
Nein. Der zu zahlende Betrag muss nicht von Ihrem Konto aus erfolgen. Es kann auch eine andere Person die ?berweisung f¨¹r Sie t?tigen. Wichtig hierbei: das Kassenzeichen, Ihre Matrikelnummer, sowie Name und Vorname unbedingt bei der ?berweisung angeben.
Sobald Sie die die erforderlichen Geb¨¹hren ¨¹berwiesen haben und diese bei uns eingegangen und verbucht sind, finden Sie auf dem neuen Campus- Portal unter ?Bescheide/Bescheinigungen¡° auch Ihre neue Immatrikulationsbescheinigung. Da wir Ihre Zahlungen ¨¹ber die zentrale Landesoberkasse (LOK) erhalten, m¨¹ssen Sie f¨¹r die R¨¹ckmeldung und Immabescheinigung mit mindestens 3 -5 Tagen ab ?berweisung rechnen.
Es gibt zwei M?glichkeiten, warum Sie noch nicht zur¨¹ckgemeldet sind:
Sie k?nnen sich nicht r¨¹ckmelden, da Hinderungsgr¨¹nde vorliegen. Neben der Zahlung des Semesterbeitrages sind noch andere Nachweise zu erbringen, damit Sie sich f¨¹r das kommende Semester r¨¹ckmelden k?nnen. Geschieht das nicht im R¨¹ckmeldezeitraum, droht die Exmatrikulation.
R¨¹ckmeldesperren k?nnten sein:
Ja, Sie m¨¹ssen sich auf jeden Fall r¨¹ckmelden, um Ihren µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden-Status zu behalten. Nur durch eine R¨¹ckmeldung ist w?hrend des Auslandssemesters, Praxissemesters oder Urlaubssemesters Ihr Status als µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde Person gesichert.
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Studium in diesem Semester erfolgreich abschlie?en. Falls Sie eine Pr¨¹fung doch nicht bestehen, dann nehmen Sie bitte unverz¨¹glich Kontakt zum Pr¨¹fungsamt auf (rueckmeldung(at)hft-stuttgart.de), da Sie aktuell f¨¹r die R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester gesperrt sind.
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R¨¹ckerstattung der Semestergeb¨¹hren:
R¨¹ckerstattungen sind ¨¹ber das Campus-Portal zu beantragen. Sobald die Freigabe des µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerks erfolgt, kann der komplette Semesterbeitrag erstattet werden. Das geschieht einen Monat nach Semesterbeginn.
R¨¹ckerstattung Anteil µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerk:
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Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden in Baden-W¨¹rttemberg f¨¹r µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø- und konsekutive µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studieng?nge Studiengeb¨¹hren erhoben. Diese Geb¨¹hr betr?gt 1.500 € pro Semester zus?tzlich zum?Semesterbeitrag und ist jedes Semester f?llig. An der Hochschule f¨¹r Technik betrifft dies alle Studieng?nge au?er den Studieng?ngen "International Project Management" und "Smart City Solutions". F¨¹r diese Weiterbildungsstudiengang fallen?separate Studiengeb¨¹hren?an.
Im Praxis- und im Urlaubssemester k?nnen Sie sich von der Zahlung der Studiengeb¨¹hr f¨¹r ausl?ndische µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde befreien lassen und bezahlen nur den Semesterbeitrag. Bitte informieren Sie die f¨¹r Internationale Studiengeb¨¹hren zust?ndige Ansprechperson, wenn Sie einen Antrag f¨¹r das Praxis- oder Urlaubssemester beim µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen.
µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde, die vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-W¨¹rttemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungspr¨¹fung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungspr¨¹fung immatrikuliert sind, keine Studiengeb¨¹hr f¨¹r Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde. ?
Grunds?tzliche Informationen des Ministeriums zu den Internationalen Studiengeb¨¹hren finden Sie?hier
Nicht studiengeb¨¹hrenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:
Von der Studiengeb¨¹hrenpflicht ausgenommen sind Sie,
Die detaillierten Ausnahme-Gr¨¹nde finden Sie?hier.
Befreit von der Studiengeb¨¹hrenpflicht sind
Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des?International Student Office?als Ansprechpartner zur Verf¨¹gung
Auf Antrag k?nnen Sie von der Studiengeb¨¹hrenpflicht befreit werden
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!
Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:
R¨¹ckerstatten k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr
Das Formular zur R¨¹ckerstattung finden Sie?hier
Die baden-w¨¹rttembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengeb¨¹hren in H?he von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.
Zweitstudiengeb¨¹hren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn
Sie m¨¹ssen an der HFT-Stuttgart keine ZweitµÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødengeb¨¹hren entrichten, wenn
Eine?Befreiung von den Zweistudiengeb¨¹hren?ist m?glich, wenn
R¨¹ckerstatten?k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr, wenn
Weiter Informationen finden Sie hier.
Sowohl beim µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studiengang International Project Management als auch Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, geb¨¹hrenpflichtigen Studiengang.
Die H?he der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengeb¨¹hren finden Sie in der Geb¨¹hrensatzung weiter unten. Zus?tzlich zu den Studiengeb¨¹hren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen
W?hrend eines Urlaubssemesters werden keine Studiengeb¨¹hren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergeb¨¹hren zu bezahlen. Weitere Geb¨¹hren wie z.B. Internationale Studiengeb¨¹hren oder Zweitstudiengeb¨¹hren fallen nicht an.
M?gliche Erm??igungen der Studiengeb¨¹hren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Geb¨¹hrensatzung des Studiengangs aufgef¨¹hrt.
Ab Studienstart Sommersemester 2023
Geb¨¹hrensatzung vom 20.07.2022
Studienstart vor Sommersemester 2023
Geb¨¹hrensatzung IPM vom 11.12.2019
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Es muss nachgewiesen werden, dass ein Kind unter 14 Jahren gepflegt und erzogen wird. Das Kind sollte im Haushalt des antragstellenden µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden leben. Oder es sollte nachgewiesen werden, dass man sehr viel Zeit in die Pflege/Erziehung eines Kindes investiert. Die Geb¨¹hrenerm??igung f¨¹r Pflege und Erziehung eines Kindes wird unabh?ngig davon gew?hrt, ob es sich um ein eheliches, nicht-eheliches, f¨¹r ehelich-erkl?rtes oder adoptiertes Kind handelt. F¨¹r die Geb¨¹hrenerm??igung ist das Sorgerecht nicht ma?gebend.
Der Antrag auf Geb¨¹hrenerm??igung (Englischer Antrag) muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes und ggf. Erkl?rung ¨¹ber die Pflege und Erziehung eines Kindes
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Die Festlegung einer erheblichen Behinderung erfolgt nach ¡ì 2 Abs. 1 SGB IX. F¨¹r eine Geb¨¹hrenerm??igung muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegen oder bei chronisch Kranken muss von Seiten des µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden nachgewiesen werden, dass er mehr Zeit ben?tigt um das Studium zu bestehen, sei es aufgrund von Arztterminen oder auch dadurch, dass der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde durch seine Behinderung eine l?ngere Studienzeit ben?tigt.
Der Antrag auf Geb¨¹hrenerm??igung muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Schwerbehindertenausweis oder ?rztliches Attest ¨¹ber die Studienerschwernis