Grundstudium

  • Das Grundstudium ist abgeschlossen, wenn alle Modulpr¨¹fungen des Grundstudiums bestanden sind und somit die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Vorpr¨¹fung abgeschlossen ist. (siehe SPO)
  • Das Grundstudium umfasst in der Regel die ersten beiden Semester. Es muss nach sp?testens vier Semestern mit der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Vorpr¨¹fung abschlie?en.
  • Wenn die bzw. der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde in das µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-F?rderprogramm Sem 1+ aufgenommen wurde, schlie?t das Grundstudium nach dem dritten Semester ab und die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Vorpr¨¹fung muss sp?testens nach 5 Semestern mit der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Vorpr¨¹fung abschlie?en.

Wenn das Grundstudium vier (bzw. 5 Semester bei Sem 1+) ¨¹berschreitet, erl?schen der Pr¨¹fungsanspruch und die Zulassung f¨¹r den Studiengang.

So ist der Ablauf:

  • Die bzw. der Pr¨¹fungsausschussvorsitzende des Studienganges stellt fest, dass eine Exmatrikulation wegen Frist¨¹berschreitung bevorsteht.
  • Die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden werden mit einem Schreiben dar¨¹ber informiert.
  • Das Anschreiben enth?lt alle Informationen zur Antragsstellung f¨¹r eine Verl?ngerung des Grundstudiums.
  • Die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden stellen einen formlosen Antrag mit einem Konzept zum k¨¹nftigen Studienverlauf. Dieses soll die zeitliche Abfolge der Ablegung der offenen Pr¨¹fungen aufzeigen sowie konkrete Schritte zur Schlie?ung der Kenntnisl¨¹cken und die pers?nliche Motivation f¨¹r das weitere Studium enthalten.
  • Der Antrag muss zu dem im Schreiben genannten Termin (ca. 3 Wochen nach Notenabgabe) beim Pr¨¹fungsamt eingereicht werden.
  • Die Entscheidungen werden im Wintersemester ca. 5 Wochen nach Beendigung der Pr¨¹fungszeit getroffen, im Sommersemester ca. 8 Wochen danach.
  • Die Entscheidung trifft der Pr¨¹fungsausschuss des jeweiligen Studienganges auf Grundlage der Antragsunterlagen und den bisherigen Studienleistungen.
  • In Einzelf?llen erh?lt die bzw. der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde zus?tzlich die M?glichkeit, ihren bzw. seinen Antrag in einem pers?nlichen Gespr?ch darzulegen. In diesem Fall verschickt der Pr¨¹fungsausschuss eine Einladung zum.
  • Das Ergebnis der Entscheidung wird der bzw. dem µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden schriftlich mitgeteilt.

Wenn kein Antrag gestellt wird, exmatrikuliert die Hochschule die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden zum Ende des Semesters von Amts wegen

Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Pr¨¹fungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studieng?nge finden Sie unter dem Men¨¹punkt Studien- und Pr¨¹fungsordnung.

  • Studiendekanin bzw. Studiendekan
  • Pr¨¹fungsamt

Hauptstudium

Es kann mit dem Hauptstudium begonnen werden, wenn die Leistung von max. 10CP des Grundstudiums nicht erbracht wurden.

Je nach Studiengang kann es besondere Voraussetzungen f¨¹r Pr¨¹fungsleistungen geben, die unbedingt bestanden sein m¨¹ssen, um ins Hauptstudium zu gelangen.

Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Pr¨¹fungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studieng?nge finden Sie unter dem Men¨¹punkt Studien- und Pr¨¹fungsordnung.

  • Studiendekan/in
  • Pr¨¹fungsamt

Studienabschluss & Zeugnis

Das µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studium ist beendet, wenn alle Module des Hauptstudiums in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sind, die Teilnahme des Betreuten Praktischen Studienprojektes nachgewiesen und die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Arbeit erfolgreich bestanden wurde.

F¨¹r das µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studium gilt ebenso, dass alle Module in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sein m¨¹ssen und die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Thesis erfolgereich erbracht wurde.

Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Modulnoten und der Note der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Arbeit bzw. µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Thesis ermittelt. Die Details sind in der fachspezifischen Studien- und Pr¨¹fungsordnung, in Teil B, geregelt.

Welche Unterlagen geh?ren zum Zeugnis?

  • Zeugnis mit allen Modulnoten, der Gesamtnote und dem Titel der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Arbeit
  • Urkunde
  • Diploma Supplement
  • Notenspiegel
  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Rentenbescheinigung

Abholung der Zeugnisunterlagen

Ihre?Zeugnisunterlagen?stehen?f¨¹r Sie ab dem letzten Freitag

  • des Monats September (Beendigung Studium im Sommersemester)?oder
  • des Monats M?rz?(Beendigung Studium im Wintersemester)?eines Jahres


beim Pr¨¹fungsamt in?Bau 1/ Raum 122.1?zu den regul?ren ?ffnungszeiten des Pr¨¹fungsamts?von 9:00 -12:00 Uhr?zur Abholung bereit.

Sie sehen den Termin auch immer im?Veranstaltungskalender der Hochschule.

Was muss unbedingt beachtet werden?

Die Zeugnisunterlagen d¨¹rfen nur ausgegeben werden, wenn die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden an der HFT Stuttgart entlastet wurden. Das hei?t:

  • In der Bibliothek m¨¹ssen alle entliehenen B¨¹cher zur¨¹ckgebracht sein.
  • Alle Schl¨¹ssel, die im Laufe des Studiums ausgegeben wurden, m¨¹ssen bei den Hausmeistern bzw. bei den verantwortlichen Personen in den Studieng?ngen zur¨¹ckgegeben worden sein.
  • Keine offenen sonstigen Geb¨¹hren bei Plott-Service etc.


Bevollm?chtigung Dritter zur Abholung der Zeugnisunterlagen:

Falls Sie Ihr Zeugnis nicht pers?nlich abholen, ben?tigen wir von Ihnen eine Vollmacht sowie den Ausweis von der abholenden Person als Nachweis.

Sie k?nnen hierf¨¹r folgendes Formular?"Vollmacht zur Abholung von Unterlagen durch Dritte in der Studentischen Abteilung" verwenden.

Zusendung der Zeugnisunterlagen

Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben m?chten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. ?berweisung von 14 € an folgende Bankverbindung:

    Baden-Wuerttembergische Bank
    Kontoinhaber: Landesoberkasse Baden-Wuerttemberg
    IBAN: DE02600501017495530102
    Verwendungszweck 1386960004003 & Ihr Name, Vorname
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  2. Den ?berweisungsbeleg senden Sie mit einer kurzen Mail an pruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de
  3. Sie aktualisieren ggfs. noch Ihre Adresse in https://campus.hft-stuttgart.de

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Kontaktinformationen